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   BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54   

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https://dejure.org/1954,636
BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54 (https://dejure.org/1954,636)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1954 - 2 StR 281/54 (https://dejure.org/1954,636)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1954 - 2 StR 281/54 (https://dejure.org/1954,636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 2
  • NJW 1955, 111
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 05.12.1940 - 2 D 444/40

    Der Partei des bürgerlichen Rechtsstreites als Teilnehmer an dem Meineid eines

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54
    Die Rechtsprechung hat stets diesen gesetzgeberischen Grund und Zweck des § 157 StGB betont (RGSt 36, 49; 59, 61; 73, 311; 75, 37).

    Wenn eine solche Zwangslage nicht besteht, hat sie stets die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 157 StGB abgelehnt, beispielsweise bei einem Parteieid (BGH NJW 1951, 809), bei der eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen ohne Zeugniszwang (RGSt 36, 49; RG JW 1938, 1584) und insbesondere bei dem Teilnehmer an einem Meineid, auch wenn ihm selbst durch eine wahre Aussage die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung droht, weil er nicht persönlich in der vom Gesetz vorausgesetzten Konfliktslage zwischen Eideszwang und drohender Selbstbezichtigung steht (RGSt 75, 37; BGH NJW 1952, 229; BGHSt 1, 22; 3, 320).

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54
    Wenn eine solche Zwangslage nicht besteht, hat sie stets die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 157 StGB abgelehnt, beispielsweise bei einem Parteieid (BGH NJW 1951, 809), bei der eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen ohne Zeugniszwang (RGSt 36, 49; RG JW 1938, 1584) und insbesondere bei dem Teilnehmer an einem Meineid, auch wenn ihm selbst durch eine wahre Aussage die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung droht, weil er nicht persönlich in der vom Gesetz vorausgesetzten Konfliktslage zwischen Eideszwang und drohender Selbstbezichtigung steht (RGSt 75, 37; BGH NJW 1952, 229; BGHSt 1, 22; 3, 320).
  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54
    Wenn eine solche Zwangslage nicht besteht, hat sie stets die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 157 StGB abgelehnt, beispielsweise bei einem Parteieid (BGH NJW 1951, 809), bei der eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen ohne Zeugniszwang (RGSt 36, 49; RG JW 1938, 1584) und insbesondere bei dem Teilnehmer an einem Meineid, auch wenn ihm selbst durch eine wahre Aussage die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung droht, weil er nicht persönlich in der vom Gesetz vorausgesetzten Konfliktslage zwischen Eideszwang und drohender Selbstbezichtigung steht (RGSt 75, 37; BGH NJW 1952, 229; BGHSt 1, 22; 3, 320).
  • BGH, 26.11.1952 - 5 StR 883/52
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54
    Wenn eine solche Zwangslage nicht besteht, hat sie stets die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 157 StGB abgelehnt, beispielsweise bei einem Parteieid (BGH NJW 1951, 809), bei der eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen ohne Zeugniszwang (RGSt 36, 49; RG JW 1938, 1584) und insbesondere bei dem Teilnehmer an einem Meineid, auch wenn ihm selbst durch eine wahre Aussage die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung droht, weil er nicht persönlich in der vom Gesetz vorausgesetzten Konfliktslage zwischen Eideszwang und drohender Selbstbezichtigung steht (RGSt 75, 37; BGH NJW 1952, 229; BGHSt 1, 22; 3, 320).
  • BGH, 17.08.1951 - 1 StR 325/51
    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54
    Wenn eine solche Zwangslage nicht besteht, hat sie stets die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 157 StGB abgelehnt, beispielsweise bei einem Parteieid (BGH NJW 1951, 809), bei der eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen ohne Zeugniszwang (RGSt 36, 49; RG JW 1938, 1584) und insbesondere bei dem Teilnehmer an einem Meineid, auch wenn ihm selbst durch eine wahre Aussage die Gefahr einer gerichtlichen Bestrafung droht, weil er nicht persönlich in der vom Gesetz vorausgesetzten Konfliktslage zwischen Eideszwang und drohender Selbstbezichtigung steht (RGSt 75, 37; BGH NJW 1952, 229; BGHSt 1, 22; 3, 320).
  • RG, 25.09.1939 - 3 D 690/39

    Die Vorschrift des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. ist nur dann anwendbar, wenn gerade

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54
    Es müsse gerade die richtige Bekundung über das, was in der Aussage falsch ist, die Gefahr der Strafverfolgung herbeiführen (RGSt 73, 310).
  • RG, 03.04.1930 - II 214/30

    Genügt zur Anwendung des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. die Gefahr, daß die Angabe der

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54
    Befürchte der Täter lediglich, daß ein Dritter, dem die Angabe der Wahrheit lästig oder ärgerlich ist, nunmehr gegen ihn wegen einer anderen Tat eine Anzeige erstatten werde, dann seien die Voraussetzungen des § 157 nicht gegeben (RGSt 64, 104).
  • RG, 26.01.1925 - III 915/24

    1. In welchem Umfang ist die Zeugenaussage im Falle des § 157 Nr. 1 StGB. zu

    Auszug aus BGH, 02.11.1954 - 2 StR 281/54
    Die Rechtsprechung hat stets diesen gesetzgeberischen Grund und Zweck des § 157 StGB betont (RGSt 36, 49; 59, 61; 73, 311; 75, 37).
  • BGH, 24.06.1980 - 1 StR 36/80

    Möglichkeit der Berufung auf Aussagenotstand zur Abwendung einer drohenden Gefahr

    Auszugehen ist davon, daß die Vorschrift des § 157 StGB dem Zwiespalt Rechnung trägt, in den der Zeuge oder Sachverständige gerät, der bei wahrheitsgemäßer Aussage sich oder einen Angehörigen der Gefahr der Bestrafung aussetzen müßte (vgl. BGHSt 1, 22, 28; 7, 2, 5).
  • BGH, 16.05.1962 - 2 StR 76/62

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Konkursverbrechen -

    Auf BGHSt 7, 3 6, 10 [BGH 02.11.1954 - 2 StR 281/54]wird hingewiesen.
  • BGH, 04.07.1961 - 1 StR 225/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Mitwirkung eines nicht zum Mitglied

    Die Ansicht des Landgerichts, die Strafmilderungsmöglichkeit nach § 157 StGB sei hier für die Anstiftung zum Meineid nicht gegeben, stimmt daher mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ein (BGHSt 1, 23, 28 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 7, 2,55; BGH 1 StR 50/55 vom 20. Dezember 1955; siehe dazu auch § 438 Abs. 3 E 1960 mit Begründung).
  • BGH, 26.04.1957 - 1 StR 535/56

    Rechtsmittel

    Insoweit wird auf die Entscheidung BGHSt 7, 2 ff Bezug genommen.
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